Die Geschichte zeigt, daß Naturheilverfahren schon immer Bestandteil ärztlicher Heilkunst waren. Sie sind keine Alternative zur Therapie mit chemisch-synthetischen Arzneimitteln, sondern eine sinnvolle Ergänzung.
Die Domäne der NHV ist die Therapie von chronischen Erkrankungen, Befindlichkeitsstörungen und nicht lebensbedrohlichen Erkrankungen. Die Domäne der Schulmedizin ist die Therapie von schweren Erkrankungen und lebensbedohlichen Zuständen. Für mich ist es kein Widerspruch, im Einzelfall beide Therapierichtungen sinnvoll miteinander zu kombinieren.
Das Arzneimittelgesetz bekennt sich zum Wissenschaftspluralismus, d.h. Schulmedizin und die 3 sog. Besonderen Therapierichtungen: